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Ratsfraktion Lemgo: Anfrage zum Thema Rundfunkbeitrag

Am 02.09.2024 wurde in der Hauptfinanzausschusssitzung unsere Anfrage zum Thema Rundfunkbeitrag beantwortet.

Folgender Inhalt liegt vor:

  1. Wurden bis Ende 2022 Rundfunkbeiträge durch die Alte Hansestadt Lemgo beigetrieben? Antwort:
    Ja, und darüber hinaus noch bis zum 31.12.2023. Die Beitreibungspflicht endete nur für bestimmte Pilotkommunen zum 31.12.2022, für alle anderen ein Jahr später.
  2. Wenn ja, erhielt die Stadt dafür eine Vergütung? Antwort:
    Ja, im Regelfall 37,00 € je Vollstreckungsersuchen (§ 5 VO VwVG). Wenn darüber hinaus zusätzliche Kosten entstanden sind, wurden diese ebenfalls vergütet (§ 2 VwVG NRW i.V.m. § 20 VwVG NRW i.V.m. § 4 VO VwVG NRW).
  3. Nimmt die Alte Hansestadt Lemgo diese Aufgabe weiter wahr, bzw. seit wann nicht mehr? Antwort:
    Nein, die Beitreibung der Rundfunkgebühren durch die Stadt Lemgo endete zum 31.12.2023. Lediglich wenige auslaufende Ratenzahlungen wurden weiter bearbeitet.