Ratsfraktion Lemgo: Anfrage zum Thema Rundfunkbeitrag

Am 02.09.2024 wurde in der Hauptfinanzausschusssitzung unsere Anfrage zum Thema Rundfunkbeitrag beantwortet.
Folgender Inhalt liegt vor:
- Wurden bis Ende 2022 Rundfunkbeiträge durch die Alte Hansestadt Lemgo beigetrieben? Antwort:
Ja, und darüber hinaus noch bis zum 31.12.2023. Die Beitreibungspflicht endete nur für bestimmte Pilotkommunen zum 31.12.2022, für alle anderen ein Jahr später. - Wenn ja, erhielt die Stadt dafür eine Vergütung? Antwort:
Ja, im Regelfall 37,00 € je Vollstreckungsersuchen (§ 5 VO VwVG). Wenn darüber hinaus zusätzliche Kosten entstanden sind, wurden diese ebenfalls vergütet (§ 2 VwVG NRW i.V.m. § 20 VwVG NRW i.V.m. § 4 VO VwVG NRW). - Nimmt die Alte Hansestadt Lemgo diese Aufgabe weiter wahr, bzw. seit wann nicht mehr? Antwort:
Nein, die Beitreibung der Rundfunkgebühren durch die Stadt Lemgo endete zum 31.12.2023. Lediglich wenige auslaufende Ratenzahlungen wurden weiter bearbeitet.