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Ratsfraktion Lemgo: Anfrage zum Thema Bezahlkarte

Am 2. September wurde unsere Anfrage auf der Hauptfinanzausschusssitzung beantwortet.

Text der Anfrage:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in dieser Angelegenheit wurde zuletzt von Herrn Lenniger im Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 12. Juni 2024 berichtet, dass sich die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber verzögert, da das Ausschreibungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Auch erinnern wir an unsere E-Mail vom 6. April 2024, in der wir unsere Forderungen betont haben, dass Sie sich für die Einführung der Bezahlkarte einsetzen und die verwaltungstechnischen Voraussetzungen vornehmen, sowie den Rat und den Ausschuss für Gesundheit und Soziales auf dem Laufenden halten.
Unsere Frage lautet also: Wie ist der Stand der Dinge, und wie ist der voraussichtliche Fortgang?
Wir bitten um Beantwortung möglichst bei der Sitzung des HFA am 2. September 2024.“

Antwort der Verwaltung im HFA am 02.09.2024:

Im Februar 2024 wurden zwei Anträge zur Bezahlkarte gestellt: ein Antrag von der AfD-Fraktion und ein weiterer Antrag von der CDU/Aufbruch-C-Fraktion. In der Sitzung des HFA am 4. März 2024 wurde die Beratung dieser Tagesordnungspunkte einstimmig abgesetzt und am 16. April 2024 im zuständigen Ausschuss für Gesundheit und Soziales (GuS) weiterverfolgt. Zwischenzeitlich ging ein Änderungsantrag der BfL zu den Anträgen ein. In der Sitzung des GuS berichtete die Verwaltung zur Bezahlkarte, woraufhin einstimmig beschlossen wurde:

„Die Verwaltung wird beauftragt, das Gesetzgebungsverfahren und das Vergabeverfahren zur Bezahlkarte für Geflüchtete laufend zu verfolgen und dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales regelmäßig zu berichten.“

In der Sitzung des GuS am 12. Juni 2024 teilte der Leiter der Abteilung Soziales mit, dass sich die Einführung der Bezahlkarte aufgrund des noch laufenden Ausschreibungsverfahrens der Länder verzögere. Es ist vorgesehen, in der nächsten GuS-Sitzung am 10. September 2024 erneut zu berichten. Die entsprechende Tagesordnung ist bereits veröffentlicht.

Die in der E-Mail vom 6. April 2024 geäußerte Erwartung an den Bürgermeister wurde zur Kenntnis genommen. Allerdings hat der zuständige Ausschuss (GuS) den oben genannten Beschluss gefasst, der eine Berichterstattung im GuS vorsieht, was die Verwaltung entsprechend umsetzt. Entsprechende Erwartungen einzelner Rats- oder Ausschussmitglieder führen nicht zu einer Verpflichtung des Bürgermeisters oder der Verwaltung, diese umzusetzen.

Der Beschluss der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder am 6. November 2023 sieht vor, dass künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Form einer Bezahlkarte erbracht werden können. Der Bundestag hat am 12. April 2024 die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen. Leistungsbehörden können künftig frei wählen, ob sie Geldleistungen, Sachleistungen, Wertgutscheine oder die Bezahlkarte gewähren. Nordrhein-Westfalen hat sich zusammen mit 13 weiteren Bundesländern an der länderübergreifenden Ausschreibung der Bezahlkarte beteiligt.

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung der Bezahlkarte beschlossen. Dies erfolgt durch eine Änderung des Ausführungsgesetzes zum AsylbLG, welches die Landesregierung ermächtigt, per Rechtsverordnung die Form der Leistungsgewährung (insbesondere die Bezahlkarte) zu regeln. Konkrete Details, wie etwa ein festgelegter Barbetrag, sind noch nicht enthalten, sondern werden später in der Rechtsverordnung festgelegt. Das Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.

Am 29. August 2024 wurde bekannt, dass sich das Vergabeverfahren zur Bezahlkarte verzögert, da ein unterlegener Anbieter Beschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt hat. Die Verhandlung dieser Beschwerde ist für den 18. Oktober 2024 angesetzt.“