AfD-Fraktion Lemgo: Wir fordern Sachbezugs- bzw. Bezahlkarten nach dem AsylbLG!
Die Bundesrepublik Deutschland und unsere Alte Hansestadt Lemgo im Speziellen sieht sich aktuell
einem Zustrom von Migranten/Flüchtlingen/Asylbewerbern gegenüber, der die Kommunen und unsere Gesellschaft an den Rand des Leistbaren bringt. Es stehen aktuell kaum noch ausreichend Unterkünfte zur Verfügung und die Gegenfinanzierung seitens des Landes und des Bundes ist nach wie vor nicht
auskömmlich.
Wir müssen in der Flüchtlingskrise endlich den Ernst der Lage erkennen. Ankündigungen ohne konkrete Maßnahmen werden nichts verändern. So müssen z.B. Sachleistungen Vorrang vor Geldleistungen haben. Es braucht eine grundsätzliche
Wende in der Asylpolitik. Im Interesse derer, die tatsächlich unserer Hilfe und unseres Schutzes bedürfen, aber
auch mit Blick auf das Leistbare, muss das geschaffene System an Fehlanreizen für die Migration aus wirtschaftlichen Gründen dringend verändert werden. Die unbedingte Versorgung der Migranten mit Geldleistungen nach §3 AsylbLG spielt als
„Pull-Faktor“ der aktuellen Entwicklung eine erhebliche Rolle und zieht einen enormen Verwaltungsaufwand nach sich. Damit Asylbewerber ihren Lebensunterhalt bestreiten können, brauchen sie nicht zwangsläufig Bargeld. In Erst- und Gemeinschaftsunterkünften und insbesondere in Rückführungszentren können Verpflegung, Mobilität und Kommunikation komplett über Sachleistungen realisiert
werden. Ein weiteres wirkungsvolles Instrument zur Reduzierung von „Pull-Faktoren” kann die Umstellung der Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit Hilfe wiederaufladbarer Sachbezugs- bzw. Bezahlkarten sein.
Orientiert an dem Beispiel der Spendit-Card oder PayCenter, welche auf Basis einer Visa- oder Mastercard funktionieren, jedoch Barauszahlungen in Umfang und Anzahl limitieren lassen und auf ein Postleitzahlengebiet begrenzt werden können, ließe sich so wirkungsvoll die
Residenzpflicht der Asylbewerber durchsetzen sowie Geldströme dieser Leistungen ins Ausland und ins Glücksspiel einschränken bzw. unmöglich machen. Auch die leider immer wieder auftretende Problematik von Sozialbetrug mittels Mehrfachidentitäten
ließe sich durch die regionale Begrenzung der Leistungen zumindest eindämmen.
Selbst die Bundesinnenministerin rief die Länder dazu auf, diese Vorschläge anzugehen. Natürlich bedeutet die Systemumstellung zunächst einen administrativen Aufwand, jedoch überwiegen aus unserer Sicht in der Folge die finanziellen und administrativen Vorteile. Der Aufwand ist um ein Vielfaches geringer als eine
Umstellung auf tatsächliche Sachleistungen, die die Kommunen dann im Zweifel auch vorhalten und verwalten müssten. Bei Nutzung dieser Systeme entfällt der Aufwand für Barauszahlungen im Rathaus und den Unterkünften vollständig. Es müssen
lediglich die Karten entsprechend der Ladezyklen mit einem Buchungsvorgang aufgeladen werden. Das schafft personelle Ressourcen, die dringend an anderen Stellen gebraucht werden. Auch unter Sicherheitsaspekten haben die Karten für
Mitarbeiter und Nutzer enorme Vorteile. Aktuell sammeln die Landkreise Greiz und Eichsfeld erste Erfahrungen. Asyl-Beamter
lobt Bezahlkarten: „Familien brechen Zelte ab und gehen nach Hause“ – FOCUS online. Auf Bundesebene werden gerade Rahmenbedingungen für die regulatorischen,
sicherheitsspezifischen und technischen Anforderungen an eine solche Karte erarbeitet mit dem Ziel einer zügigen Umsetzung.
Mit dieser Beschlussvorlage kann sich zum einen unsere Stadt zur Sache positionieren und dem Bürgermeister im Gespräch mit dem Kreis und dem Land NRW
den Rücken stärken, zum anderen leisten wir so einen konkreten Beitrag zur wirkungsvollen Reduzierung
der sog. „Pull-Faktoren“ für die aktuelle Migrationslage.
Die Zahlen der Ankommenden müssen dringend reduziert werden, wenn wir nicht zuschauen wollen, wie unsere Kommunen aufgrund der Überforderung kapitulieren müssen.
Der Beschlussvorschlag soll lauten:
Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo möge beschließen:
1. Der Rat begrüßt den Vorschlag, das System der Zahlungen an Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf Sachleistungen in Form von wiederaufladbaren Sachbezugs- bzw. Bezahlkarten umzustellen. Er ruft die Bundes- und Landesregierung sowie den Bundestag und den Landtag NRW auf,
unverzüglich die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, wo noch nicht hinreichend vorhanden.
2. Der Bürgermeister der Stadt Lemgo wird aufgerufen,
sich, wo immer möglich, für die Umstellung des Versorgungssystems auf wiederaufladbare Sachbezugs- bzw. Bezahlkarten gegenüber dem Land NRW und der
Bundesregierung einzusetzen.
3. Sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen vorhanden oder geschaffen sind, soll das System schnellstmöglich auch in unserer Stadt zur Anwendung kommen. Die notwendigen Vorbereitungen seitens der Verwaltung sollen noch in diesem Jahr getroffen werden.
4. Das System soll auf Basis der Anlage zu dieser Vorlage so gestaltet sein, dass es an die bundeseinheitlichen Regelungen ohne großen Aufwand angepasst werden
kann.
5. Die dafür notwendigen haushalterischen Mittel sind im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe aus dem Deckungskreis bereitzustellen.
6. Dem Rat ist bis zur vollständigen Umsetzung dieses Beschlusses in jederRatssitzung über den Stand der Umsetzung und eventuelle
Problemstellungen zu berichten.