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Gendersprache in der Stadtverwaltung? Nein, danke!

Die Nutzung der Gendersprache, also die Verwendung von I, *, x, _, :, ist weder aus dem Gleichheitsgrundsatz Artikel 3 GG noch aus dem Schutz der geschlechtlichen Identität und der Persönlichkeitsrechte abzuleiten.

Eine Verpflichtung dieses neuen Sprachgebrauchs in öffentlichen Stellen besteht nicht.

Die “Gendersprache” ist ein Ausfluss einer Ideologie, die uns weis machen will, neben dem weiblichen und männlichen Geschlecht und einigen Launen der Natur gäbe es zig “soziale Geschlechter”. Mittlerweile weit über zweihundert Lehrstühle für “Gender Studies” befeuern diese Ideologie mit “wissenschaftlichen Erkenntnissen”, die am Ende nur die eigene Existenz sichern sollen.

Das generische Maskulinum ist tief in der deutschen Sprache und Schrift verankert. Man muss schon abstrus denken, dass es sich z. B. bei Bürger, Einwohner, Wähler nur um Männer handeln soll?

150 Sprachwissenschaftler haben kürzlich eine Studie vorgelegt, aus der hervorgeht, dass eine große Mehrheit der Deutschen die Gendersprache ablehnt. Eine Minderheit darf der Mehrheit nicht ihre Meinung aufzwingen.

Der Gebrauch der Gendersprache führt zu einer Einschränkung der Lesbarkeit, Verständlichkeit, automatischer Übersetzbarkeit, vielfach auch zu fehlender Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten. Dies stellt u. a. ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Hans-Jürgen Papier fest.

Deswegen stellen wir den Antrag zur nicht-Verwendung der Gendersprache in der Stadtverwaltung und in den eigenbetriebsähnlichen der alten Hansestadt Lemgo!