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Schlappe für Faeser und Co: Compact-Verbot gescheitert!

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Das von Bundesinnenministerin Faeser verhängte Verbot gegen das Compact-Magazin war rechtswidrig. Ein schwerer Rückschlag für all jene, die glauben, mit juristischen Taschenspielertricks unliebsame Meinungen aus der Öffentlichkeit entfernen zu können.

Der Versuch, über das Vereinsrecht einen missliebigen Verlag zum Schweigen zu bringen, ist krachend gescheitert – und das zu Recht. Die Pressefreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie, und sie gilt eben nicht nur für jene Medien, die der Regierung genehm sind, sondern auch für solche, die den Finger in die Wunde legen und Dinge aussprechen, die andere lieber verschweigen.

Es ist ein ermutigendes Zeichen, dass es in Deutschland noch Richter gibt, die unabhängig und frei von politischem Druck urteilen und sich nicht der herrschenden Meinung beugen. Die Entscheidung zeigt deutlich: Meinungsfreiheit ist kein Wohlfühlrecht, das nur gilt, solange es niemanden stört. Sie beginnt dort, wo es unbequem wird.

Für die Bundesregierung ist dieses Urteil eine Blamage, für die Demokratie jedoch ein wichtiger Etappensieg. Wer glaubt, kritische Stimmen einfach verbieten zu können, hat weder das Grundgesetz verstanden noch den Geist eines freien Rechtsstaats.

So äußerte sich Wolfgang Roth, seines Zeichens Prozessvertreter des BMI, doch tatsächlich dahingehend, dass es verfassungsfeindlich sei, die „Rettung der interkulturellen Identität des deutschen Volkes anzustreben“. Dies zeigt einmal mehr klar und deutlich, dass in höchsten Regierungskreisen das deutsche Volk für nicht existent oder aber bewahrenswert gehalten wird.

Die AfD steht auch weiterhin für die uneingeschränkte Meinungs- und Pressefreiheit – und zwar für alle, nicht nur für jene, die der linksgrünen Meinungsvorgabe folgen.